Wahl der Gemeindevertretung
Bei der Kommunalwahl 2024 werden Bürgermeister und die Gemeindevertretung gewählt.
Den Bürgermeister wählt man auf dem Wahlzettel BÜRGERMEISTERWAHL mit einer Wahl-Stimme.
Die GEMEINDEVERTRETERWAHL ist unabhängig davon und jede(r) Wähler(in) hat drei Wahl-Stimmen um Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter ihrer/seiner Wahl zu wählen.
Wir haben nur einen Bürgermeisterkandidaten. Die Wahl zum Bürgermeister ist damit schon entschieden. Der bisherige Bürgermeister steht wieder der Gemeindevertretung vor.
Den gleichen Bürgermeisterkandidaten auch in die Gemeindevertretung zu wählen, verhindert jedoch Stimmen für andere Kandidaten der neuen Gemeindevertretung.
Denkt also bei der WAHL ZUR GEMEINDEVERTRETUNG an die Kandidaten zur Gemeindevertretung und nicht an den Bürgermeister 😉
Wahl zum Bürgermeister
Gemäß § 67 (3) S. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V ist gewählt, wer von den gültigen Stimmen mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat, sofern der Stimmenanteil der Ja-Stimmen mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten umfasst.
Bei der letzten Wahl 2019 gab es:
1.247 Wahlberechtige
723 haben gewählt.
489 gültige Stimmen lauteten Ja für Wolfgang Pierson.
217 gültige Stimmen lauteten NEIN.
8 Stimmen waren ungültig.
Die Wahlbeteiligung lag bei 57,9 %. Der letzte Bürgermeister wurde von 39 % der Wahlberechtigten gewählt.